Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten. Viele Unternehmen stellt das vor eine echte Herausforderung, wenn bisher keine Homeoffice-Infrastruktur vorhanden war.
Da die Verordnung zunächst nur bis zum 15. März 2021 gilt, ist es für Unternehmen und Organisationen ratsam eine Lösung einzusetzen, die sich problemlos skalieren und somit flexibel an die aktuellen Anforderungen anpassen lässt.
Mit Windows Virtual Desktop ermöglichen Sie es Ihren Mitarbeitern auf die persönliche, gewohnte Arbeitsumgebung zuzugreifen – von jedem Ort zu jeder Zeit mit jedem Endgerät. Und das hochsicher durch Zwei-Faktor-Authentifizierung. So wird das Homeoffice nicht zum unsicheren Provisorium und Einfallstor für Cyber-Angriffe.
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